Abfindungsrechner: Abfindung nach Kündigung berechnen

Abfindung (Richtwert)
Gib dein Monatsgehalt und die Beschäftigungsdauer ein.

Richtwert nach der üblichen Faustformel. Es besteht kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung; die Höhe ist Verhandlungssache. Keine Rechtsberatung.

Dieser Abfindungsrechner schätzt eine mögliche Abfindung nach der gängigen Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr, mit anpassbarem Faktor. Gib Monatsgehalt, Beschäftigungsjahre und Faktor ein, du erhältst einen Richtwert. Das Ergebnis ist keine Rechtsberatung und begründet keinen Anspruch, ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht in Deutschland in der Regel nicht.

Rechenbeispiele

  1. Faustformel bei 10 Jahren

    Bei 3.500 € brutto und 10 Beschäftigungsjahren ergibt der Standardfaktor 0,5 eine Abfindung von 17.500 €.

  2. Aufrundung der Beschäftigungsjahre

    Bei 4.000 € und 5 Jahren 9 Monaten wird auf 6 volle Jahre aufgerundet, das ergibt 12.000 €.

  3. Höherer Faktor bei starker Position

    Bei 3.500 €, 10 Jahren und Faktor 1,0 statt 0,5 verdoppelt sich der Richtwert auf 35.000 €.

So wird gerechnet

Abfindung = Faktor x Bruttomonatsgehalt x Beschäftigungsjahre, der Standardfaktor liegt bei 0,5 und ist zwischen 0,25 und 1,0 anpassbar. Beschäftigungszeiträume von mehr als 6 Monaten werden gemäß § 1a Abs. 2 KSchG auf ein volles Jahr aufgerundet.

Häufige Fragen

Wie berechnet man die Abfindung nach einer Kündigung?
Üblich ist die Faustformel 0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr. Der Faktor kann je nach Region, Alter und Kündigungsgrund zwischen 0,25 und 1,0 liegen, es ist ein Richtwert, kein fester Betrag.
Wie viel Abfindung bei 3.500 Euro und 10 Jahren?
Nach der Faustformel 17.500 € (3.500 € x 10 x 0,5). Mit einem höheren Faktor von 1,0 wären es 35.000 €.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung?
In der Regel nein. Ein Anspruch entsteht nur, wenn der Arbeitgeber nach § 1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung eine Abfindung anbietet, oder über einen Sozialplan, Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleich.
Wie wird die Abfindung versteuert?
Voll steuerpflichtig, aber ohne Sozialversicherungsbeiträge, meist über die Fünftelregelung nach § 34 EStG. Seit 2025 wendet der Arbeitgeber diese nicht mehr automatisch beim Lohnsteuerabzug an, sie wird über die Einkommensteuererklärung (Anlage N) beantragt.
Wirkt sich die Abfindung auf das Arbeitslosengeld aus?
Nur wenn die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, dann ruht das Arbeitslosengeld für einen Teil dieser Zeit (§ 158 SGB III). Wurde die Frist eingehalten, wird die Abfindung nicht angerechnet.
Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
Die Klagefrist beträgt 3 Wochen nach Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Für die Berechnung des Stundenlohns während dieser Zeit hilft der Stundenlohnrechner.
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